Pressemeldungen aus Sachsen

Bad Vilbel: Aufstellung des Bebauungsplanes “Neue Mitte” in Bad Vilbel, Gemarkung Bad Vilbel

Pressemeldung vom 18. November, 2009. Veröffentlicht um 15:11 Uhr.

Bad Vilbel. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Vilbel hat den o. g. Bebauungsplan in  ihrer Sitzung am 10.11.2009 als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
-    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
-    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
-    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Parkstraße 15, 61118 Bad Vilbel, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Der Bebauungsplan und die Begründung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Dienststunden bei der Stadt Bad Vilbel (Fachdienst Planung und Stadtentwicklung), Friedberger Straße 6 (Stadthaus) I. Stock, Zimmer 16 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. (Telefonische Vereinbarung eines Termins unter  06101 – 602283, Mobilitätseingeschränkte Personen wenden sich ebenfalls an die genannte Telefonnummer.)
Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung
Die Festsetzungen im B-Plan nach § 81 HBO Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Satzung beschlossen.

Die Satzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.

Quelle: Stadt Bad Vilbel – Pressestelle

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