Bad Vilbel: Förderung der organisierten Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt

Pressemeldung vom 25. Januar, 2010, 10:30 am

Die Förderung ist gemäß den Richtlinien an bestimmte nachfolgend aufgeführte Voraussetzungen gebunden: 1. Eine förderungswürdige Jugendgruppe muss am 31. März des Rechnungsjahres mindestens 6 Monate bestanden haben. 2. Der Jugendgruppe müssen mindestens 10 aktive Mitglieder bis 21 Jahre angehören, die in Bad Vilbel ihren 1. Wohnsitz haben. 3. Die Jugendgruppe hat über ihren Mitgliederstand bis spätestens 31.03. eines jeden Jahres einen listenmäßigen Nachweis zu erbringen. Aus der Mitgliederliste müssen Namen, Geburtsdaten, Anschriften und die jeweilige Aktivität der Jugendlichen hervorgehen. tichtag ist der 31.12.2009. Den im vergangenen Jahr bezuschussten Kinder- und Jugendorganisationen in der Stadt Bad Vilbel wurden die Meldebogen für dieses Jahr bereits übersandt. Weitere, bisher noch nicht erfasste Kinder- und Jugendgruppen, die den Förderungsrichtlinien entsprechen, können sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen. Nähere Auskünfte erteilt der Fachbereich Soziale Sicherung, Frau Wolf, Friedberger Str. 6a, Tel. 602-271

Quelle: Stadt Bad Vilbel

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Kategorien : Wetteraukreis