Pressemeldungen aus Sachsen

Fulda: Die Anfänge der kommunalen Selbstverwaltung

Pressemeldung vom 17. Dezember, 2009. Veröffentlicht um 10:31 Uhr.

175 Jahre kurhessische Städte- und Gemeindeordnung/ Festvortrag im Stadtschloss mit Prof. Dr. Ewald Grothe:

Fulda. In diesem Jahr feierte die kurhessische Städte- und Gemeindeordnung von 1834 ihr 175-jähriges Jubiläum – „ein außergewöhnliches Ereignis, das wir in Fulda nicht vergessen haben, nicht vergessen wollen“, bekräftigte Oberbürgermeister Gerhard Möller. Die Einführung einer einheitlichen Selbstverwaltung in den Städten und Gemeinden des damaligen Kurfürstentums Hessen erfolgte auf der Grundlage der 1831 in Kassel erschienenen Verfassung. In den Debatten ging es um die staatliche Aufsicht, aber auch um die Freiheit der Bürger und die politische und finanzielle Selbstbestimmung der Kommunen. Die Reform war Teil eines Übergangs von der noch stark mittelalterlich geprägten Welt des 18. Jahrhunderts in die beginnende Moderne des 19. Jahrhunderts. Aus diesem Anlass referierte Prof. Dr. Ewald Grothe von der Bergischen Universität Wuppertal in einem Vortrag im Marmorsaal des Stadtschlosses unter dem kurhessischen Staatswappen über diese historischen Vorgänge, ihre Hintergründe und ging dabei besonders auf die damalige Situation in Fulda ein.

Fulda in den 1820/1830er Jahren

„Es freut mich, dass Sie sich Ihrer historischen Wurzeln und Ihres kommunalen Selbstverständnisses bewusst sind“, begann Prof. Dr. Grothe seine Ausführungen mit den Gegebenheiten im Jahr 1834. Zu dieser Zeit gab es noch kein gemeinsames Hessen, sondern das Gebiet bestand unter anderem aus dem Kurfürstentum Hessen, dem Großherzogtum Hessen und der freien Reichsstadt Frankfurt. Fulda war damals so etwas wie das „Sibirien Kurhessens“, denn zu der Zeit war die Stadt für Auswärtige aufgrund ihrer agrarischen und kleinstädtischen Struktur, der hohen Armut und der fehlenden Industrialisierung eher abschreckend. Das katholische Fulda, das im Jahr 1827 mit 9.237 Einwohnern gerade einmal ein Siebtel der heutigen Bevölkerung aufwies, war bekannt als Stadt der Kirchen und Klöster. „Das 19. Jahrhundert war eine Epoche der Religion, das spürte man trotz Säkularisierung in Fulda“, betonte der Referent. Durch den dauernden Wechsel der Landesherren – in einem Jahrzehnt hatte Fulda sechs verschiedene Landesherren – waren die Bürger auf

die lokalen Autoritäten, den Bürgermeister und Bischof, ausgerichtet.

Der Weg zur neuen Städte- und Gemeindeordnung

Die Kommunalverfassung des Kurfürstentums Hessen war nach Aussage von Prof. Grothe bis 1820 altertümlich, denn es wurde zwischen Einwohnern „höherer und niedrigerer Rechte“ unterschieden. Obwohl das Bürgertum immer selbstbewusster wurde, fielen die Reformansätze in Kurhessen – an das Fulda seit 1816 angegliedert war -  erst auf wenig fruchtbaren Boden. Doch im November 1830 konstituierte sich in Fulda ein Bürgerausschuss, der eine personelle wie auch finanzielle kommunale Selbstbestimmung forderte. Obwohl die Verfassung liberal war und in anderen Städten gut ankam, war die Reaktion der Fuldaer darauf eher verhalten, legte der Referent dar. Nach einem Einspruch des Kurfürsten gegen die kommunale Selbstverwaltung folgte eine Überarbeitung des Entwurfs. Doch als der Kasseler Landtag im Juli 1832 aufgelöst wurde, ist das Gesetz nicht zustande gekommen. Im Juni 1833 stand die Gemeindeordnung wieder zur Diskussion. Die Adeligen waren damals verärgert, weil sie Angst um ihre Privilegien hatten. Ein Jahr später spaltete die Frage der Gemeindeaufsicht die politischen Richtungen, wobei sich die gemäßigt Liberalen schließlich durchsetzten. Nach einem langen Vorlauf wurde somit am 23. Oktober 1834 die neue Städte- und Gemeindeordnung unterzeichnet und am 29. November herausgegeben.

Die kurhessische Städte- und Gemeindeordnung

Am 1. Januar 1835 trat die neue Gemeindeordnung in Kraft. Danach gab es drei Gremien in Fulda. Der 48 Mitglieder umfassende Bürgerausschuss trat alle ein bis drei Monate zusammen und war für die Legislative sowie die Kontrolle des Bürgermeisters zuständig. Allerdings waren 1834 nur 920 Wahlberechtigte verzeichnet, weil dazu nur alle nicht abhängig beschäftigten Männer ab 25 Jahren zählten. Der zwölfköpfige Stadtrat versammelte sich alle zwei Wochen als Legislativorgan. Zusammen mit dem Bürgerausschuss wählten die Stadträte den Bürgermeister, der für drei Jahre bestimmt wurde und nach einer Wiederwahl lebenslang im Amt blieb. Der wichtigste Erfolg der Gemeindeordnung, die sogar das Ende von Kurhessen überstand und bis 1897 galt, war laut Prof. Grothe das rege politische Leben auf den Dörfern.

Quelle: Stadt Fulda – Pressestelle (Fulda)

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