Heppenheim: Staatsminister Jürgen Banzer verleiht die Pflegemedaille an vier Bürger des Kreises Bergstraße
Pressemeldung vom 14. Oktober, 2009, 3:23 pm
Dank und Anerkennung für herausragendes soziales Wirken
Heppenheim. Franz Weiser und Ilse Emig aus dem Gorxheimertal sowie die Eheleute Margarete und Wolfgang Münch erhielten aus den Händen von Jürgen Banzer, Hessischer Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit die Pflegemedaille des Landes verliehen. „Sie haben in vorbildlicher Weise Dienst am Menschen geleistet und große Nächstenliebe gezeigt, indem Sie über lange Jahre mit großer Kraftanstrengung nahe stehende Menschen gepflegt haben“, betonte der Minister in seiner Ansprache beim Festakt im Wiesbadener Schloss Biebrich. Die vom Hessischen Ministerpräsidenten gestiftete Auszeichnung soll den Einsatz pflegender Angehöriger öffentlich würdigen.
„Die Geehrten stellen ihr Leben in den Dienst des anderen und gewährleisten dessen Pflege und Versorgung rund um die Uhr“, betonte Minister Jürgen Banzer.
Ilse Anna Emig aus dem Gorxheimertal hatte mehr als 15 Jahre ihren Ehemann bis zu seinem Tode gepflegt.
Franz Anton Weiser aus dem Gorxheimertal pflegte über zehn Jahre lang bis zu ihrem Tod seine Ehefrau.
Die Eheleute Margarete und Wolfgang Münch aus Lorsch pflegen seit mehr als neun Jahren die mittlerweile 100-jährige schwerstbehinderte und pflegebedürftige Mutter von Frau Münch.
Erster Kreisbeigeordneter Thomas Metz, war sichtlich stolz auf die Kreisbürger, die zusammen mit 21 weiteren hessischen Bürgerinnen und Bürgern die Pflegemedaille mit entsprechender Urkunde überreicht bekamen. Sozialdezernent Metz begleitete die Bürger persönlich zur Verleihung, um auch die Anerkennung durch den kreis Bergstraße deutlich zu machen.
Hintergrund:
Mit der Pflegemedaille zeichnet das Land seit dem Jahr 2004 Personen in Hessen aus, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahe steht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben. Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus.
Vorschlagsberechtigt sind Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise und jede natürliche Person. Der Vorschlag ist an den Landrat oder Oberbürgermeister zu richten, die ihn mit einer Stellungnahme zur Entscheidung an das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit weiterleiten.
Quelle: Stadt Heppenheim – Pressestelle
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