Hersfeld-Rotenburg: Landesmittel für behindertengerechten Umbau selbstgenutzten Wohneigentums
Pressemeldung vom 17. Dezember, 2009, 12:11 pm
Förderanträge müssen bis 20. Februar 2010 im Landratsamt gestellt sein
Hersfeld-Rotenburg. Das Land Hessen stellt erneut Mittel zur Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Darauf hat Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt hingewiesen. Behinderte Menschen bewohnen vielfach Wohnungen, in denen sie alleine nicht zurecht kommen und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dies beginnt schon auf dem Weg zur Wohnung, vor dem Haus und auch im Haus selbst, wenn Stufen und Schwellen den Weg verbauen. Auch in der Wohnung sind oftmals die Bewegungsflächen zu eng und die Türdurchgänge zu schmal sowie Toilettenräume und Bäder ohne fremde Hilfe kaum vernünftig durch behinderte Menschen nutzbar. Das zu verändern ist Ziel des Förderprogramms.
Im Landeshaushalt werden schon seit mehreren Jahren Mittel für die Beseitigung solcher baulichen Hindernisse in bestehenden Wohngebäuden und in deren Umfeld eingeplant. Gefördert werden ausschließlich Wohnungen, die vom Eigentümer oder einem Angehörigen selbst genutzt werden mit einem Zuschuss, der bis zu 50 Prozent der Kosten betragen kann. Förderungsfähig sind bereits Maßnahmen ab 1.000 Euro, mit denen allerdings vor Bewilligung des Zuschusses nicht begonnen werden darf. Die Obergrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 25.000 Euro.
Für eine Förderung kommen in erster Linie Vorhaben in Betracht, bei denen die Kosten des behindertengerechten Umbaus überwiegen. Insbesondere bei Baumaßnahmen zur Herrichtung und Einrichtung von Küchen und Bädern kommt es darauf an, dass die Kosten nicht sanierungs- oder modernisierungsbedingt sind, sondern in erster Linie in Folge des behindertengerechten Umbaus entstehen. Ausgenommen von der Förderung sind Mietwohnungen sowie die Neuschaffung von Wohnraum, für die keine Zuschüsse gewährt werden.
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist jetzt vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung aufgefordert worden, seinen Mittelbedarf für das kommende Jahr anzumelden. Um den Bedarf abschätzen zu können, besteht für interessierte Bürgerinnen und Bürger bis zum 20. Februar 2010 die Möglichkeit, ihr Vorhaben bei der Wohnungsbauförderungsstelle in Bad Hersfeld, Hubertusweg 19, anzumelden. Da die zur Verfügung stehenden Mittel knapp sind, ist dabei insbesondere die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Umbaumaßnahmen sowie die Gesamtfinanzierung darzulegen. Die Anmeldeformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Bodo Schott, Tel. 06621/87-6160, Fax 06621/87-6161, E-Mail: bodo.schott@hef-rof.de
Quelle: Stadt Hersfeld-Rotenburg – Pressestelle (Hersfeld-Rotenburg)
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