Hersfeld-Rotenburg: Vorsicht mit Silvesterfeuerwerk – Kein Verkauf an Minderjährige!
Pressemeldung vom 21. Dezember, 2009, 9:03 am
Hersfeld-Rotenburg. Zur Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern ruft das Landratsamt Hersfeld-Rotenburg auf. Immer wieder kommt es beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Unfällen, von denen häufig umstehende Unbeteiligte oder Passanten betroffen sind.
Mit Ausnahme einfacher Feuerwerk-Spielwaren darf pyrotechnisches Material ausschließlich an Personen älter als 18 Lebensjahre abgegeben oder verkauft werden. Verkaufszeit 2009 ist ausschließlich die Zeit zwischen Dienstag, 29. und Donnerstag, 31. Dezember 2009. Die Behörden werden entsprechende Kontrollen durchführen, teilte das Landratsamt mit. Das Abbrennen von Feuerwerk und pyrotechnischem Material ist lediglich am Silvesterabend, 31. Dezember 2009, und am Neujahrstag, 01. Januar 2010, gestattet. In keinem Falle dürfen Feuerwerkskörper in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Kirchen gezündet werden. Eltern werden gebeten, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren davon abzuhalten, mit Feuerwerk oder pyrotechnischem Material zu hantieren oder zu spielen.
Das Landratsamt appelliert sehr eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf das Aufsteigenlassen von sogenannten Sky- oder Himmelslaternen zu verzichten. Diese mit offener Flamme betriebenen Körper sind nach Ansicht von Feuerwehrexperten zu gefährlich und könnten im ungünstigen Falle zu schweren Bränden führen.
Die Polizeidienststellen sind gebeten, Feuerwerk und pyrotechnischem Material besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Quelle: Stadt Hersfeld-Rotenburg – Pressestelle
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