Kreis Bergstraße: Vortrag im Landratsamt Heppenheim
Pressemeldung vom 23. Juni, 2010, 1:42 pm
„Gut vorgesorgt: Vollmachten und Verfügungen!“
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., vertreten durch seinen Kreisvorsitzenden, Landrat Matthias Wilkes, lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Vortrag am 28. Juni 2010 in das Landratsamt Heppenheim, Sitzungssaal Bergstraße, ein. Unter dem Motto „Gut vorgesorgt: Vollmachten und Verfügungen!“ gibt Rechtsanwalt und Notar Reinhold Redig aus Mörlenbach nicht nur Tipps und Hinweise, die man bei der Testamentsgestaltung beachten sollte. In diesem Vortrag bilden die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung den Schwerpunkt.
Die Teilnahme an dem Vortrag ist kostenlos und unverbindlich, alle interessierten Bürger und Bürgerinnen sind willkommen. Beginn ist um 15.00 Uhr. Da das Interesse an diesem Thema besonders groß ist, wird um vorherige Anmeldung beim Landesverband Hessen des Volksbundes unter der Telefonnummer 069 / 944 907 – 0 gebeten.
Zum Thema:
Die Zahl der Menschen, für die eine rechtliche Betreuung eingerichtet worden ist, weil sie psychisch krank, geistig, seelisch oder körperlich behindert sind und daher ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig regeln können, liegt bundesweit bei 1,27 Mio. (Quelle: Bundesamt für Justiz, Stand Dez. 2008). Diese Zahl wird in den nächsten Jahren erheblich steigen. Jeder kann davon betroffen sein, auch junge Menschen nach Operationen, Krankheiten oder Verkehrsunfällen. Hinweise, wie man in diesem Fall die Betreuung optimal für sich als Betroffener gestalten und Vorsorge treffen kann, gibt der angebotene Vortrag. Gleiches gilt für die Patientenverfügung – auch fälschlicherweise „Patiententestament“ genannt. Bei uns in Deutschland gibt es – nach jahrelanger Diskussion – seit dem 18.6.2009 eine verbindliche gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen, die am 1.9.2009 in Kraft getreten ist. Ärzte müssen künftig Patientenverfügungen befolgen. Bereits bestehende Patientenverfügungen sind nach wie vor gültig, es ist aber zu prüfen, ob sie den Bedingungen des neuen Gesetzes auch in Zukunft genügen.
Es sollte jeder – egal wie alt – sich mit diesen Themen frühzeitig auseinandersetzen und für sich seinen ganz persönlichen Willen für den Ernstfall formulieren. Dabei will der Vortrag eine Hilfe und Orientierung sein. In ihm werden keine Stellungnahmen abgegeben und es gibt auch keine religiösen, ethischen oder weltanschaulichen Betrachtungen. Er wird über den aktuellsten Sachstand bei Fragen der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung informieren.
Quelle: Kreis Bergstraße / Bürgerservice und Presse
Ähnliche Beiträge:
- Kreis Bergstraße: Vorsorgevollmachten – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung
- Kreis Bergstraße: Eigenbetrieb Neue Wege Kreis Bergstraße legt aktuelle Zahlen vor
- Kreis Bergstraße: Sebastian Vettel´s Home Run am 18. Juli in Heppenheim
- Kreis Bergstraße: Geänderte Öffnungszeiten im Landratsamt
- Kreis Bergstraße: Waldbrandübung in Heppenheim-Kirschhausen




