Lahn-Dill-Kreis: Sozialdezernent Kaufmann-Ohl – „Schülerfahrkarten für die Oberstufe…
Pressemeldung vom 12. März, 2010, 3:41 pm
Sozialdezernent Günther Kaufmann-Ohl hält die Übernahme der
Schülerbeförderungskosten für Hartz IV Empfänger für
unerlässlich.
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010 zur
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird vom
Lahn-Dill-Kreis begrüßt“, so Kaufmann-Ohl. Das Urteil sieht vor, dass
eine neue Bemessung des spezifischen Bedarfs von Kindern bis zum
01.10.2011 vorzunehmen ist. Bei dieser Neuregelung sollen Leistungen
vorgesehen werden, die unabweisbare, laufende, besondere Bedarfe
abdecken sollen.
„Zu diesen Bedarfen gehören eindeutig die Übernahme von
Schülerbeförderungskosten im Bereich der Oberstufe“ stellt der
Sozialdezernent fest. Dies umso mehr, da das BVerfG sehr auf den Bedarf
im Bildungsbereich abhebt. Betroffen sind Schulbesuche in beruflichen
oder allgemein bildenden Oberstufen, Fachschulen, Fachoberschulen u. ä.
Die notwendigen Kosten, die vor allem im ländlichen Bereich entstehen,
sind weder im Regelsatz enthalten noch durch andere Leistungsgesetze zu
ergänzen.&edsp;
„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sieht in einem Katalog
mit Vorschlägen für solche Fälle die Kostenübernahme von
Nachhilfeunterricht vor, sollten die Kinder aufgrund des
Nachhilfeunterrichts den Übergang zu einer weiterführenden Schule
schaffen, jedoch nicht die Zahlung von Schülerbeförderungskosten“,
konstatiert Kaufmann-Ohl.
Und weiter: „Damit ist weder das Mindestmaß an Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben, so wie im Gerichtsurteil gefordert, abgedeckt,
noch fördert es die Integration der Jugendlichen in ein späteres
Berufsleben.“
Diese präventive Unterstützungsmaßnahme wird zurzeit vom
Lahn-Dill-Kreis über den SchülerInnen-Hilfsfonds vorgenommen, indem
Kinder von SGB II Leistungsempfängern Zuschüsse zu den Fahrtkosten Ihrer
Kinder zu den weiterführenden Schulen erhalten.
Da der Hilfsfonds durch Spenden, insbesondere durch die frühere
Ausschüttung einer heimischen Sparkasse, finanziert wird, ist eine
Fortführung für die nächsten Jahre nicht sichergestellt, so dass sich
der Sozialdezernent für eine Übernahme der Fahrtkosten im Rahmen des SGB
II einsetzen wird.
„Mit diesem Angebot leistet der Lahn-Dill-Kreis in einmaliger Weise
einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit“, zeigen sich Landrat Wolfgang
Schuster (SPD) und der Sozialdezernent Kaufmann-Ohl (Grüne) stolz auf
die Kreis-Sozialpolitik.
Quelle: Lahn-Dill-Kreis / Servicedienst Kommunikation
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