Odenwaldkreis: Neuer Aufnahmetermin am Abendgymnasium

Pressemeldung vom 11. März, 2010, 2:51 pm

Erster Informationsabend 2010 am Dienstag, 16. März, in Michelstadt

Wie das Abendgymnasium in Michelstadt mitgeteilt hat, wird der nächste Aufnahmetermin für den gymnasialen Studiengang an dieser Bildungseinrichtung zukünftig immer im Februar liegen. Der bisherige Termin nach den Sommerferien entfällt. Aktuell nächster Aufnahmetermin ist demzufolge der 07. Februar 2011. Diese Regelung wurde nötig, weil das Hessische Kultusministerium per Erlass die Aufnahmetermine neu bestimmt hat.
Zur persönlichen Orientierung gibt es in diesem Jahr Informationsabende zu den nachfolgend genannten Terminen: Dienstag, 16. März, Donnerstag, 20. Mai und Mittwoch, 16. Juni 2010, jeweils ab 19.00 Uhr in der Theodor-Litt-Schule an der Landrat-Neff-Straße 9 in Michelstadt.
Weitere Informationen zum Abendgymnasium und zur Abendrealschule sowie zu den Tests finden Interessierte auf der Homepage des Abendgymnasiums – www.abendgymnasium-darmstadt.de
Telefonische Anfragen nehmen das Sekretariat des Abendgymnasiums in Darmstadt unter der Rufnummer 06151 132567 und die Schulverwaltung des Odenwaldkreises unter der Rufnummer 06062 701566 entgegen.
Wer sich für das Abendgymnasium bewerben will, muss mindestens siebzehneinhalb Jahre alt sein, den Hauptschulabschluss und eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit im Umfang von mindestens 18 Monaten nachweisen können. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Vom Arbeitsamt bescheinigte Arbeitslosigkeit kann bis zu einem Jahr angerechnet werden. Zusätzlich müssen die Bewerberinnen und Bewerber in Deutsch und Englisch einen Einstufungs- und Aufnahmetest erfolgreich absolvieren. Bei entsprechenden Voraussetzungen ist auch eine höhere Einstufung möglich.
Am Abendgymnasium kann nach zweieinhalb Jahren die Fachhochschulreife und nach dreieinhalb Jahren das Abitur erreicht werden.
Für die Abendrealschule liegt der Aufnahmetermin wie bisher nach den Sommerferien. Wer seine Mittlere Reife nachholen will, muss spätestens am 31. Januar 2011 das 18. Lebensjahr vollendet, die Vollzeit-Schulpflicht erfüllt und an einem Aufnahme- und Einstufungstest in Deutsch und Englisch erfolgreich teilgenommen haben. Für die gesamten zwei Jahre des Bildungsganges kann Ausbildungsförderung beantragt werden. Wer noch keinen Hauptschulabschluss hat, kann nach einem Jahr ein entsprechendes Zeugnis bekommen, ausreichende Leistungen vorausgesetzt.

Quelle: Odenwaldkreis / Pressestelle

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