Rodgau: Patientenverfügung – Mein Wille zählt
Pressemeldung vom 13. Oktober, 2009, 9:04 am
Rodgau. Nach jahrelangem Ringen hat der Bundestag am 18. Juni 2009 ein Gesetz verabschiedet, das die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen regeln soll. Patientenverfügungen müssen demnach schriftlich erstellt werden, können aber jederzeit formlos widerrufen werden. Sehr wichtig ist, dass die Verfügungen auch für Situationen getroffen werden können, die nicht unmittelbar zum Tode führen. Der aktuell überarbeitete Ratgeber der Verbraucherzentrale erläutert die neuen gesetzlichen Regelungen, informiert über weitere Vorsorgedokumente wie die Vorsorgevollmacht und bietet Textbausteine als Formulierungshilfe beim Abfassen einer persönlichen Verfügung an.
Die Verbindlichkeit der Patientenverfügungen ist mit den neuen gesetzlichen Regelungen prinzipiell bestätigt worden, dennoch muss die vorab beschriebene Situation auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Das bedeutet, dass sich – wie schon vor der Neuregelung – die Abfassung einer persönlichen erstellten Verfügung empfiehlt, in der die medizinischen Situationen und die gewünschten, bzw. nicht gewünschten Behandlungen möglichst genau beschrieben werden.
Der kostenlose Vortrag findet am Montag, 16. November 2009 von 18.00 bis 20.00 Uhr im Rathaus, Stadtverordnetensitzungssaal, Hintergasse 15, 63110 Rodgau statt. Referentin an diesem Abend ist Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen.
Nähre Informationen erhalten Interessierte bei Bettina Jacobsen, Telefon 06106/693-1233 oder Ursula Keller, Telefon 06106/693-1238.
Quelle: Stadt Rodgau – Pressestelle
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