Wetteraukreis: Bundesverfassungsgericht erklärt Hartz-IV-Sätze für Kinder als…
Pressemeldung vom 9. Februar, 2010, 5:42 pm
Veith sieht sich durch Urteil bestätigt
„Ich habe nichts anderes erwartet und nehme es mit Genugtuung zur Kenntnis“, sagt Erster Kreisbeigeordneter Oswin Veith in einer ersten Stellungnahme zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter erklären darin die geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Kinder als verfassungswidrig. Bis Ende 2010 muss der Gesetzgeber diese neu regeln.
Mehr als 6,5 Millionen Menschen in der Bundesrepublik leben von Hartz-IV, davon 1,7 Millionen Kinder. In der Wetterau gibt es 8.136 Bedarfsgemeinschaften mit 16.258 Personen. Davon sind rund 5.400 unter 18 Jahre alt. Ihre Regelsätze sind verfassungswidrig: Zu diesem Urteil kam heute das Bundesverfassungsgericht. Die Berechnung der Regelsätze für Kinder sei nicht transparent genug, orientiere sich nicht am tatsächlichen Bedarf und nicht an der Lebenswirklichkeit von Kindern. „Ich hatte diesen Entscheid der Verfassungsrichter erwartet“, sagt Veith. „Es ist ein Hohn, dass ausgerechnet die größte Sozialreform, die die rot-grüne Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik vorgenommen hat, eine in Teilen so unsoziale Handschrift trägt.“ Bis zum 31. Dezember 2010 hat der Gesetzgeber nun Zeit für eine Neuregelung, bis dahin bleibt die alte gültig. Bis dahin können Hartz-IV-Empfänger besonderen Bedarf geltend machen und ergänzende Leistungen beantragen.
Der Regelsatz für Erwachsene beträgt 359 Euro monatlich. Ausgehend davon erhalten Kinder bislang einen nach Alter gestaffelten Regelsatz. Für Kinder unter 6 Jahren 215 Euro, unter 14 Jahren 251 Euro und von bis 14 bis 18 Jahren 287 Euro. Die Richter wandten sich nicht gegen die Tatsache eines Regelsatzes an sich, sondern gegen die nicht korrekte Berechnung. „Das sagt doch schon der gesund Menschenverstand, dass für Kinder andere Maßstäbe gelten müssen. Dass sie zum Beispiel öfter ein neues Kleidungsstück brauchen als Erwachsene und dass die Ausgaben für Bildung bei ihnen einfach höher sind“, sagt Veith und fügt hinzu. „Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und Regelsätze schaffen, die sich am jeweils eigenen Bedarf einer Altersgruppe orientieren und auch die Existenz von Kindern sichern.“ Veith begrüßt auch, dass das Gericht nun nach diesem ersten Entscheid auch grundsätzlich Stellung nehmen will zum Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Ob allerdings der Entscheid über die Verfassungswidrigkeit der geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Kinder automatisch zu höheren Sätzen führt, gilt es abzuwarten.
Quelle: Wetteraukreis / Fachdienst Kundenservice und Kommunikation
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